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Neue Regelungen zur Abrechnung von DiGAs

Zwei neue Regelungen zur Vergütung der ärztlichen Leistungen bei digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind zum 1. Mai 2022 vorläufig in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen worden. Der neue Anhang 1 zur Anlage 34 des BMV-Ä konkretisiert die ärztlichen beziehungsweise psychotherapeutischen Leistungen und deren Vergütung.

Vergütung der Verlaufskontrolle und Auswertung einer vorläufigen DiGA

Für die Vergütung der Verlaufskontrolle und Auswertung einer vorläufigen DiGA wurde die GOP 86700 (7,12 Euro) in Anhang 1 Abschnitt 1.2 aufgenommen.

Die neue GOP ist von folgenden Fachgruppen berechnungsfähig: 

  • Allgemeinmediziner/Praktische Ärzte
  • Ärzten ohne Gebietsbezeichnung
  • Fachärzten für Innere Medizin ohne Schwerpunkt
  • Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin 
  • Fachärzten für Gynäkologie
  • Fachärzten für Orthopädie
  • Fachärzten für Chirurgie
  • Fachärzten für Physikalische und Rehabilitative Medizin
  • Fachärzten für Nervenheilkunde
  • Fachärzten für Neurologie und Psychiatrie
  • Fachärzten für Neurochirurgie
  • Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Fachärzten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten

Die GOP 86700 ist einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig, jedoch höchstens zweimal im Krankheitsfall je DiGA. 

Die GOP 86700 ist im Behandlungsfall nicht neben der Erstverordnung derselben DiGA gemäß der GOP 01470 (Zusatzpauschale Erstverordnung DiGA) berechnungsfähig. 

Die Berechnung der GOP 86700 setzt die Angabe der Pharmazentralnummer (PZN) der digitalen Gesundheitsanwendung voraus.

Erfolgen bei einem Versicherten im Behandlungsfall mehrere Verlaufskontrollen von unterschiedlichen DiGA, kann die GOP 86700 mehrfach berechnet werden.

Die GOP 86700 kann aktuell für folgende DiGA berechnet werden: 

  • Zanadio
  • Invirto - Die Therapie gegen Angst
  • Cankado Pro-React Onco
  • Mawendo, Oviva Direkt für Adipositas
  • compagnion patella.

 

Erstverordnung einiger vorläufiger DiGA durch Kinderärzte berechnungsfähig

Für die Erstverordnung einiger vorläufiger DiGA wurde die GOP 86701 (2,00 Euro) in Anhang 1 Abschnitt 1.3 befristet bis zum 31.12.2022 aufgenommen. 

Die GOP 86701 ist ausschließlich von Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin berechnungsfähig, da diese Fachgruppe die GOP 01470 nicht abrechnen kann.

Im DiGA-Verzeichnis werden drei vorläufig aufgenommene DiGA der Altersgruppe 12 bis 17 Jahre zugeordnet: 

  • Rehappy
  • Mawendo
  • compagnion patella

Kinder- und Jugendärzte, die einem Patienten oder einer Patientin dieser Altersgruppe eine dieser drei DiGA erstmalig verordnen, können die GOP 86701 berechnen. 

Die GOP 86701 ist einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.

Bei der Erstverordnung mehrerer DiGA je Versicherten im Behandlungsfall ist die Leistung 86701 entsprechend der Anzahl der Erstverordnungen mit Angabe der PZN der verordneten DiGA mehrmals berechnungsfähig.
Findet die Erstverordnung im Rahmen einer Videosprechstunde statt, ist die GOP 86701 mit dem Suffix V zu kennzeichnen.

Die Vergütung der GOP 86700 und 86701 erfolgt extrabudgetär.

 

Weitere Regelungen

In Anhang 2 wird klargestellt, dass mit den oben dargestellten Leistungen die ärztlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit den vorläufig aufgenommenen DiGA durchgeführt und berechnet werden können. Ein Anspruch auf Kostenerstattung (gemäß § 87 Abs. 5c Satz 4 SGB V) ist damit bei den genannten DiGA ausgeschlossen.

Weitere Informationen zu digitalen Gesundheitsanwendung finden Sie auf unserer Homepage oder auf der Themenseite der KBV:

DiGAs-Apps auf Rezept
Digitale Gesundheitsanwendungen (KBV)

 

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