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Voraussetzungen für die Teilnahme am Vertrag „Kardioversion“

Im Vertrag „Kardioversion“ werden die Teilnahmevoraussetzungen konkreter gefasst: Für Versicherte der IKK gesund plus sowie vdek gelten jetzt aktualisierte Teilnahme- und Einwilligungserklärungen. 

Die Anpassungen im einzelnen:

  1. Bereits bestehende Teilnahmevoraussetzungen werden explizit genannt
    a.    Ultraschall-Vereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V
    b.    Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren nach § 135 Abs 2 SGB V für invasive Eingriffe
    c.    Einhaltung der Hygieneverordnung im Land Bremen
  2. Entscheidung über ambulante oder stationäre Versorgung
    Die Entscheidung für eine ambulante oder eine stationäre Versorgung ist durch den Leistungserbringer nach den Regeln des fachlichen Standards und unter Mitwirkung des hinreichend aufgeklärten Patienten sowie insbesondere unter Berücksichtigung des Allgemeinzustand des Patienten, des Lokalbefundes sowie der sozialer Bedingungen zu treffen.
  3. Die Teilnahme- und Einwilligungserklärung wurden für Versicherte der IKK gesund plus überarbeitet.
  4. Redaktionelle Anpassung der Anlage 9 (Datenschutzinformationen EUDSGVO)
  5. Die Änderungen treten rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft. 

 

Vertrag Kardioversion

 

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