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Neue Vorhaltepauschale ab Januar: Das sind die Kriterien und so wird abgerechnet

Zum 1. Januar 2026 wird die Vorhaltepauschale für Hausarztpraxen eingeführt. Ziel der Pauschale ist die weitere Förderung der hausärztlichen Grundversorgung. Wir haben für Sie die Details zu Abrechnung und Kriterien zusammengefasst.

Die bereits bestehende Pauschale zur hausärztlichen Grundversorgung (GOP 03040 EBM) bleibt bestehen und um 10 Punkte abgesenkt. Daneben werden die GOP 03041 EBM als Zuschlag mit einer Bewertung von 10 Punkten und die GOP 03042 EBM als Zuschlag mit einer Bewertung von 30 Punkten eingeführt.

Wie die GOP zusammenspielen und welche Erfordernisse an die Zuschläge gestellt werden, möchten wir Ihnen im Folgenden darstellen.

Die Zuschläge der GOP 03041 und 03042 EBM werden von Ihrer KV zugesetzt und richten sich nach der Erfüllung von bis zu 10 Kriterien. Aufgrund der Entbudgetierung der Hausärzte zum 1. Oktober 2025 werden diese Leistungen entsprechend extrabudgetär vergütet.

Zusammengefasst ergibt sich folgendes Berechnungsmodell:

  • Vorhaltepauschale plus Zuschlag I (128 Punkte plus 10 Punkte): wird gezahlt, wenn die Praxis mindestens zwei bis maximal sieben Kriterien erfüllt
  • Vorhaltepauschale plus Zuschlag II (128 Punkte plus 30 Punkte): wird gezahlt, wenn die Praxis acht bis alle zehn Kriterien erfüllt
  • Vorhaltepauschale ohne Zuschlag (128 Punkte): wird gezahlt, wenn die Praxis kein oder nur ein Kriterium erfüllt

Daneben erhalten Hausärzte mit mehr als 1.200 Behandlungsfällen im Quartal weiterhin einen Aufschlag auf die GOP 03040 von 9 Punkten. Bei weniger als 400 Behandlungsfällen gibt es unverändert einen Abschlag von 13 Punkten.

Neu ist allerdings, dass Hausärzte, die weniger als zehn Schutzimpfungen (gemäß der Anlage 1 der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses) im Quartal durchführen, einen Abschlag auf die Vorhaltepauschale von 40 Prozent erwarten müssen. Hiervon ausgenommen sind:

  • Diabetologische Schwerpunktpraxen
  • HIV-Schwerpunktpraxen
  • Substitutionspraxen (entsprechend der Definition des Bewertungsausschusses im EBM).

Für die Kriterien Zusammenarbeit bzw. Sprechstunden/ Praxisöffnungszeiten kann der Nachweis über die Angabe je Quartal auf einem Fall erbracht werden. Dabei ist dies bei dem Kriterium Zusammenarbeit nur notwendig, sollten Sie nicht in einer BAG zusammenwirken.

Mit der Eingabe der GOP 99349 weisen Sie nach, dass Sie an regelmäßig Qualitätszirkeln teilnehmen, ohne dass Sie hierzu einen weiteren Nachweis bei der Abrechnung einreichen müssen.

Mit der GOP 99350 weisen Sie die Erfüllung der in der Tabelle aufgeführten Sprechstunden nach. Hierbei ist wichtig zu beachten, dass das Kriterium nur erfüllt ist, wenn die Dauer einer Sprechstunde in den genannten Zeitfenstern mindestens 60 Minuten umfasst. Die Meldung des Sprechstundenangebotes sollte auch an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung nach den Vorgaben gemäß § 17 Absatz 1 Satz 6 BMV-Ä erfolgen. Die Kennzeichnung bleibt dennoch erforderlich.

 

Die zehn Kriterien im Überblick:

KriteriumGOPAnforderungen für die Erfüllung des Kriteriums
Haus- und Pflegeheimbesuche01410, 01411, 01412, 01413, 01415, 01721, 03062, 03063, 38100, 38105Mindestens 5 %*
Geriatrische / palliativmedizinische Versorgung03360, 03362, 03370, 03371, 03372, 03373, 37300, 37302, 37305, 37306, 37314, 37317, 37318, 37320, 30980, 30984Mindestens 12 %*
Kooperation Pflegeheim37100, 37102, 37105, 37113, 37120Mindestens 1 %*
SchutzimpfungenBitte vergleichen Sie hierzu die regionale GebührenordnungMindestens 7 % (1., 2. und 3. Quartal)*
Mindestens 25 % (4. Quartal)*
Kleinchirurgie / Wundversorgung / postoperative Behandlung02300, 02301, 02302, 02310, 02311, 02312, 02313, 31600Mindestens 3 %*
Ultraschalldiagnostik Abdomen und / oder Schilddrüse33012, 33042Mindestens 2 %*
Hausärztliche Basisdiagnostik
Langzeitblutdruckmessung und / oder Langzeit-EKG und / oder Belastungs-EKG und / oder Spirographie
03241, 03321, 03322, 03324, 03330Mindestens 3 %*
Videosprechstunde01450Mindestens 1 %*
ZusammenarbeitRegional: 99349Erfüllt bei BAG oder der Teilnahme an Qualitätszirkeln
Sprechstunden / PraxisöffnungszeitenRegional: 99350Angebot von mindestens 14-täglich stattfindenden Sprechstunden am
• Mittwoch nach 15 Uhr und / oder
• Freitag nach 15 Uhr und / oder
• an mindestens einem Werktag
• nach 19 Uhr und / oder
• vor 8 Uhr
 

* Die Summe der Leistungen im Verhältnis zu allen hausärztlichen Behandlungsfällen, z. B. mind. 50 Besuchsleistungen bei 1.000 Fällen (5 Prozent). Die GOP je Kriterium werden in Ihrer Praxis zusammengezählt, wobei die Zusammensetzung der Leistungen keine Rolle spielt.
 

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