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Neue Zusatzpauschale für die Beobachtung nach Behandlung mit Spravato® vereinbart

Seit dem 1. Oktober gibt es eine neue GOP für die ambulante Beobachtung eines Patienten nach der intranasalen Anwendung des Antidepressivums Spravato®. Bisher durfte das Medikament nur stationär verabreicht werden, nunmehr ist dies auch ambulant möglich.

Die neue GOP 01549 (290 Punkte / 33,33 Euro) ist eine Zusatzpauschale für die Beobachtung von Patienten nach der intranasalen Anwendung von Spravato® (Esketamin) Die Vergütung erfolgt zunächst extrabudgetär.

 

Verordnung durch Psychiater

Die Entscheidung zur Verordnung von Spravato® muss laut Fachinformation von einem Psychiater getroffen werden. Die GOP 01549 kann daher nur von Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie, Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie berechnet werden.

 

Anwendung auch ambulant möglich

Spravato® wird in Kombination mit einem Serotonin-Wiederaufnahmehemmer oder Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer bei Erwachsenen mit therapieresistenter Major Depression angewendet, die in der aktuellen mittelgradigen bis schweren depressiven Episode auf mindestens zwei unterschiedliche Therapien mit Antidepressiva nicht angesprochen haben. 

Die Anwendung von Spravato® erfolgt intranasal, ein- bis zweimal wöchentlich, wobei die Applikation durch den Patienten in der Arztpraxis unter der direkten Aufsicht von medizinischem Fachpersonal erfolgt. Anschließend sind die Patienten wegen des möglichen Auftretens von Sedierung, Dissoziation und erhöhtem Blutdruck von medizinischem Fachpersonal zu überwachen und der Blutdruck ist nach etwa 40 Minuten – sowie anschließend nach klinischem Ermessen – zu kontrollieren.

 

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