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Neue Zusatzpauschalen für Medikamentengabe

Für die Beobachtung und Betreuung von Patienten bei der Gabe bestimmter Medikamente werden zum 1. April 2022 neue Zusatzpauschalen in den Abschnitt 1.5 EBM aufgenommen.

Die neuen GOP sind berechnungsfähig durch Fachärzte für Innere Medizin, für Kinder- und Jugendmedizin (Schwerpunktpädiater), für Neurologie, für Nervenheilkunde sowie für Neurologie und Psychiatrie.

Für die Beobachtung und Betreuung eines Patienten unter parenteraler intravasaler Behandlung mit Sebelipase alfa und/oder Velmanase alfa ist die neue GOP 01540, 01541 oder 01542 berechnungsfähig. Die GOP sind je nach Dauer der Leistung unterschiedlich hoch bewertet.

 

Übersicht Zusatzpauschale für die Beobachtung und Betreuung eines Kranken unter Behandlung mit Arzneimitteln einschließlich Infusionen:

  • GOP 01540: Dauer mehr als 2 Stunden, 386 Punkte / 43,49 Euro
  • GOP 01541: Dauer mehr als 4 Stunden, 625 Punkte / 70,41 Euro
  • GOP 01542: Dauer mehr als 6 Stunden, 961 Punkte / 108,27 Euro

Für die Beobachtung und Betreuung eines Patienten nach der oralen Gabe von Fingolimod oder Siponimod sowie erstmals auch von Ozanimod oder Ponesimod. ist die GOP 01543, 01544 oder 01545 berechnungsfähig. Auch hier sind die GOP je nach Dauer der Leistung unterschiedlich hoch bewertet.

 

Übersicht Zusatzpauschale für die Beobachtung und Betreuung eines Kranken unmittelbar nach der oralen Gabe eines Arzneimittels: 

  • GOP 01543: Dauer mehr als 2 Stunden, 311 Punkte / 35,04 Euro
  • GOP 01544: Dauer mehr als 4 Stunden, 550 Punkte / 61,96 Euro
  • GOP 01545: Dauer mehr als 6 Stunden, 885 Punkte / 99,71 Euro

Die Berechnung der GOP 01540 bis 01545 setzt die Angabe des Präparates, der Begründung der erforderlichen Überwachung gemäß der jeweils aktuell gültigen Fachinformation (z. B. Dosierung, Dosisanpassung, Erstgabe, Körpergewicht) und der Überwachungsdauer voraus.

Die Vergütung der neuen Zusatzpauschalen erfolgt zunächst extrabudgetär. Nach einem Jahr beziehungsweise zwei Jahren prüft der BA, ob die Überführung der Leistungen in die MGV empfohlen werden kann.

Die bisherigen GOP 01514, 01516 und 01517 werden zum 1. April 2022 aus dem EBM gestrichen, da ihre Leistungsbestandteile in die neuen Zusatzpauschalen überführt wurden.

Eine weitere Neuerung betrifft die GOP 02102 (Infusionstherapie mit Sebelipase alfa): Sie kann ab April 2022 auch bei einer Infusionstherapie (ohne anschließende Beobachtung) mit Velmanase alfa abgerechnet werden. Bislang ist dies nur bei der Gabe von Sebelipase alfa möglich.
 

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