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Neuer Vordruck für Rehasport und Funktionstraining ab 2023

Ab dem 1. Januar 2023 ist für die ärztliche Verordnung von Rehabilitationssport und Funktionstraining ein neues Muster 56 zu verwenden. Die alten Vordrucke dürfen ab dem ersten Quartal 2023 nicht mehr von den Praxen verwendet werden.

Die KV Bremen wird zu den Änderungen im Vordruck noch im Detail informieren. Jahresübergreifende Verordnungen sind im 4. Quartal auf den alten Vordrucken (Stand 7/2018) zulässig.

 

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