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Neues Förderprogramm von Kassen und KV Bremen stärkt hausärztliche Praxen

In ausgewählten Stadtteilen Bremens gibt es jetzt einen Zuschlag von bis zu 70 Euro für Vermittlungsfälle der Terminservicestelle. Damit soll nicht nur der Zugang neuer Patienten in hausärztliche Praxen erleichtert, sondern die hausärztliche Niederlassung generell gefördert werden.

Die KV Bremen und die Krankenkassen haben sich darauf verständigt, dass Vermittlungsfälle der Terminservicestelle (TSS) ab dem 1. Oktober 2022 in bestimmten Stadtteilen einen Zuschlag in Höhe von bis zu 70 Euro je Fall auf die GOP 03010 erhalten. Ziel dabei ist es einerseits, die hausärztliche Niederlassung in diesen Stadtteilen zu fördern und andererseits den Zugang von neuen Patienten in eine hausärztliche Praxis in diesen Stadtteilen zu erleichtern. Die Patienten sollen im Anschluss dauerhaft in den Patientenstamm der zu fördernden Praxis aufgenommen werden.

Auch wenn es im Land Bremen aktuell noch 17,5 hausärztliche Versorgungsaufträge zu besetzen gilt, gibt es im Land keine Unterversorgung. Trotzdem wird häufig in der Öffentlichkeit diskutiert, dass es besonders in bestimmten Stadtteilen zu wenige hausärztliche Versorgungsmöglichkeiten gäbe. Da in einem Stadtstaat eine sogenannte „kleinräumige Bedarfsplanung“ aus verschiedenen Gründen nicht umzusetzen ist, werden die KV Bremen und die Krankenkassen in Bremen und Bremerhaven nun eine bundesweit einmalige Förderung für bestimmte Stadtteile starten: Stadtteile mit einem rechnerischen/virtuellen hausärztlichen Versorgungsgrad (Stand 01.07.2022) von weniger als 85%, also Walle (74,6 %), Neustadt (82,2 %), Oberneuland (51,3 %), Hemelingen (84,6 %) und Leherheide (61,3 %) erhalten ab dem 01.10.2022 zunächst bis zum 31.03.2023 einen extrabudgetären Zuschlag von bis zu 70 Euro je TSS-Vermittlungsfall. Hierfür stehen insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung, sollte diese Summe hierfür nicht ausreichen, werden die 70 Euro quotiert.

Mit der Förderung soll ein Anreiz geschaffen werden, sich speziell in diesen Stadtteilen hausärztlich niederzulassen. Gleichzeitig wird die Mehrarbeit der dort aktuell tätigen Hausarztpraxen finanziell kompensiert. Durch die Kopplung an den TSS-Vermittlungsfall soll dies ausschließlich den Patientinnen und Patienten ohne eine aktuelle versorgende Hausarztpraxis zu Gute kommen, da diese nun direkter und schneller einen freien Termin erhalten können.

 

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