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Neues Lungenkrebs-Screening: Das müssen Überweiser wissen

Das Lungenkrebs-Screening mittels Niedrigdosis-Computertomographie für schwere Raucher im Alter von 50 bis 75 Jahren ist eine neue Früherkennungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Wir haben die wichtigsten Fakten für Allgemeinmediziner Internisten und praktische Ärzte zusammengetragen, die Patienten in die neue Versorgungsstruktur überweisen.

Voraussetzungen für zuweisende Ärzte

Teilnahmeberechtigt sind

  • Fachärzte für Allgemeinmedizin
  • Fachärzte für Innere Medizin
  • Neu (ab 1. Oktober 2026): Praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung 

Voraussetzung ist die Teilnahme an einer von einer Landesärztekammer anerkannten Fortbildung oder Nachweis, dass bei der Weiterbildung zum Facharzt entsprechendes Wissen im Bereich der Lungenkrebs-Früherkennung erworben wurde.

Eine Auswahl von Anbietern dieser Fortbildungen ist auf der Website des Netzwerkes Lungenkrebs-Früherkennung Nordwest abrufbar: Zuweiser werden - Lungenkrebsfrüherkennung Nordwest

 

Verfahren und Ablauf

Überweisungsberechtigte Ärzte klären, ob ein Patient ein erhöhtes Lungenkrebs Risiko aufweist und einen Anspruch auf die Vorsorgeuntersuchung hat. Weiterbildungsassistenten, die sich mindestens im dritten Jahr der Weiterbildung zum Facharzt befinden, sind dazu ebenfalls berechtigt. 

Diese Ärzte führen mit den Versicherten ein Informationsgespräch, unterstützt durch eine schriftliche Versicherteninformation des G-BA. Dabei erläutern sie Nutzen und Risiken der Niedrigdosis-CT. Das Gespräch umfasst auch die verschiedenen Möglichkeiten zur Tabakentwöhnung bei aktiven Rauchern. 

Nach diesem Gespräch wird in einem Bericht dokumentiert, dass der Patient die Einschlusskriterien erfüllt, medizinisch geeignet ist und über die Lungenkrebs-Früherkennung informiert wurde. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, überweisen sie den Versicherten oder die Versicherte an einen Facharzt für Radiologie (Erstbefunder).

Eine solche Berichtsvorlage ist auf der Website des Netzwerkes Lungenkrebs-Früherkennung Nordwest abrufbar: Checkliste_fuer_Einschluss

Die Erstbefundung erfolgt in einer radiologischen Praxis. Das Verfahren sieht in einer weiteren Ebene eine abschließende gemeinsame Beurteilung durch ein ausgewiesenes Lungenkrebszentrum vor (Zweitbefunder). In der Region Bremen kommt dafür bisher nur das Pius Hospital, Klinik für Thoraxchirurgie in Frage.

 

Abrechnung

Für die Zuweisung zur Lungenkrebsfrüherkennung muss keine Genehmigung bei der KV beantragt werden. Allerdings müssen überweisende Ärzte (Zuweiser) Ihre Teilnahme per Formular (inklusive Nachweis) über die erbrachte Fortbildung an die KV Bremen erklären, um die entsprechenden GOP abrechnen zu können. 

Das Formular ist auf der Homepage der KV Bremen abrufbar: lungenkrebs-screening-antrag-zuweiser

Bitte senden Sie die ausgefüllte Teilnahmeerklärung und den Fortbildungsnachweis an genehmigung@kvhb.de.

  • GOP 01875: Erstellung eines Berichts entsprechend den Vorgaben der Krebsfrüh erkennungs-Richtlinie 
    39 Punkte, einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig  
  • GOP 01876: Erstberatung zur Teilnahme an der Früherkennung von Lungenkrebs 
    87 Punkte Je vollendete fünf Minuten; Die GOP 01876 ist höchstens dreimal in einer Sitzung berechnungsfähig; Die Erstberatung ist nur einmalig je Versicherten berechnungsfähig.

 

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