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Ohne Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung droht Ruhen der Zulassung

Bis zum 31. März 2023 sind alle zugelassenen Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten, Medizinische Versorgungszentren sowie ermächtigte Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung gegenüber dem Zulassungsausschuss nachzuweisen.

In den letzten Wochen wurden durch die Geschäftsstellen der Ärzte und Psychotherapeuten Aufforderungen zum Einreichen eines Nachweises über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung verschickt. Derzeit haben erst ca. 50 Prozent der Adressaten einen entsprechenden Nachweis eingereicht.

Die Geschäftsstellen weisen nochmals dringlichst darauf hin, dass bis 31. März 2023 der entsprechende Nachweis bei der Geschäftsstelle eingegangen sein muss. Sollte der Nachweis nicht fristgerecht eingereicht werden, ist der jeweilige Zulassungsausschuss verpflichtet, das Ruhen der Zulassung, den Widerruf der Ermächtigung oder die Aufhebung der Anstellungsgenehmigung entsprechend anzuordnen. Eine Ausnahmeregung hiervon gibt es nicht. Die Aufhebung des angeordneten Ruhens kann nur in einer weiteren Sitzung des Zulassungsausschusses erfolgen. Diese Tatsache hätte zur Folge, dass Sie mindestens vier bis sechs Wochen keine vertragsärztlichen/ vertragspsychotherapeutischen Leistungen erbringen dürften.

Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Nachweis eingegangen oder ausreichend ist? Fragen Sie gerne bei den genannten Ansprechpartnern nach.

Wichtig: Ein aktueller Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung muss bereits jetzt und auch in Zukunft dem jeweiligen Antrag auf Zulassung, Anstellung und Ermächtigung beigefügt werden.

 

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