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Patienten müssen nicht generell auf Rivaroxaban umgestellt werden

Für die medikamentöse Hemmung der Blutgerinnung (orale Antikoagulation) bleibt es bei den vorrangigen qualitativen Empfehlungen des Bremer Arzneimittelregisters (BAR) und den Wirtschaftlichkeitszielen der Arzneimittelvereinbarung mit den Bremer Krankenkassen. Die Patienten müssen daher nicht umgestellt werden!

Dieser Eindruck war entstanden, nachdem einzelne Krankenkassen (zuletzt DAK) ohne Abstimmung mit der KV Bremen Informationsschreiben auch an hiesige Praxen verschickt haben.

Lediglich bei bereits bestehender Einstellung auf Rivaroxaban oder Auswahl dieses Wirkstoffes aus patientenindividuellen therapeutischen Gründen soll bevorzugt generisches Rivaroxaban verordnet werden.

 

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