Dieser Eindruck war entstanden, nachdem einzelne Krankenkassen (zuletzt DAK) ohne Abstimmung mit der KV Bremen Informationsschreiben auch an hiesige Praxen verschickt haben.
Lediglich bei bereits bestehender Einstellung auf Rivaroxaban oder Auswahl dieses Wirkstoffes aus patientenindividuellen therapeutischen Gründen soll bevorzugt generisches Rivaroxaban verordnet werden.