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PET/CT bei Hodgkin-Lymphom zwei Mal berechnungsfähig

Ab 1. April können Untersuchungen mittels Positronenemissionstomographie /Computertomographie (PET/CT) bei Hodgkin-Lymphomen bei Erwachsenen und bei malignen Lymphomen bei Kindern und Jugendlichen zweimal statt wie bisher einmal im Behandlungsfall berechnet werden. Hierzu wurden vier neue GOP in den Abschnitt 34.7 EBM neu aufgenommen.

Neue GOP im EBM

Analog zu den vier bestehenden GOP 34700 bis 34703 werden die GOP 34704 bis 34707 ausschließlich für PET/CT-Untersuchungen bei Hodgkin-Lymphomen bei Erwachsenen sowie malignen Lymphomen bei Kindern und Jugendlichen in den Abschnitt 34.7 EBM neu aufgenommen. Im Unterschied zu den GOP 34700 bis 34703 können die GOP 34704 bis 34707 zweimal im Behandlungsfall abgerechnet werden. Die Vergütung der GOP 34704 bis 34707 erfolgt extrabudgetär.

Des Weiteren ist bei medizinischer Notwendigkeit die Berechnung der neuen GOP 34705 und 34707 mit diagnostischer CT auch möglich, wenn im selben Quartal bereits eine diagnostische CT-Untersuchung des Körperstammes beziehungsweise von Teilen des Körperstammes durchgeführt wurde. Außerdem wurde im EBM klargestellt, dass die bestehenden GOP 34700 bis 34703 nicht für die Indikationen angesetzt werden können, für die ab April die neuen GOP in den EBM aufgenommen wurden.

 

Die vier neuen GOP im Überblick

PET oder PET/CT Körperstamm Teile des Körperstammes
bei Vorliegen von diagnostischen CT-Untersuchungen GOP 34704
Bewertung: 4.456 Punkte / 502,02 Euro

GOP 34706
Bewertung: 3.565 Punkte / 401,64 Euro
 

mit diagnostischer CT GOP 34705
Bewertung: 5.653 Punkte / 636,88 Euro
GOP 34707
Bewertung: 4.523 Punkte / 509,57 Euro
 

 

Sachkosten: Die Sachkosten bei Verwendung des Radionuklids F-18-Fluorodesoxyglukose sind über die Kostenpauschale 40584 im Abschnitt 40.10 des EBM berechnungsfähig.

Der Anspruch gilt demnach für alle Stadien (früh, intermediär, fortgeschritten) und umfasst neben dem initialen Staging auch das Interim-Staging und das Staging nach Rezidiv. In diesem Zusammenhang kann es notwendig sein, zwei PET-Untersuchungen innerhalb desselben Quartals durchzuführen.

 

Genehmigung der KVHB erforderlich

Die Ausführung und Abrechnung von PET/CT-Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung ist erst nach Erteilung einer Genehmigung durch die KVHB zulässig.

Welche Fachgruppen eine Genehmigung beantragen können und welche apparativen und weiteren Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, definiert die Qualitätssicherungsvereinbarung PET/CT. Näheres dazu stellt die KBV auf der Themenseite PET/CT bereit.

 

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