Icon für Meldungen, Rubrik "Bereitschaftsdienst"

Poolarzt-Urteil liegt vor: KV prüft Folgen für Bereitschaftsdienste

Die schriftliche Ausfertigung zum sogenannten Poolarzt-Urteil liegt jetzt vor: Die KV Bremen prüft intensiv die Folgen des Spruches des Bundessozialgerichtes auf die Organisation der Bereitschaftsdienste in Bremen und Bremerhaven und wird zeitnah informieren.

Das Bundessozialgericht hatte im Oktober 2023 entschieden, dass nicht niedergelassene Zahnärzte, die in Baden-Württemberg an der vertragszahnärztlichen Notdienstversorgung teilnehmen, nicht automatisch selbstständig sind (Az.: B 12 R 9/21 R) und in dem konkreten Fall geurteilt, dass ein klagender Zahnarzt während seiner Notdiensttätigkeit als abhängig Beschäftigter sozialversicherungspflichtig ist. 

Eine genaue juristische Prüfung der seit dem 5. Februar vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung soll nun Klarheit darüber bringen, inwiefern eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auch für sogenannte Poolärzte und Vertragsärzte im Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen anzunehmen wäre. 

Meldung vom 27. November 2023: Poolarzt-Urteil: Poolärzte werden bis Ende März herangezogen

 

#Abrechnung / Honorar,  #Politik / Gremien