Präanästhesiologische Untersuchung: Neue GOP wird rückwirkend in den EBM aufgenommen

Zur Abklärung der Narkosefähigkeit eines Patienten wird die GOP 05311 (Präanästhesiologische Untersuchung) rückwirkend zum 1. Juli neu in den Abschnitt 5.3 EBM aufgenommen. Hintergrund ist eine Regelungslücke im Zusammenhang mit den Hybrid-DRG.

Erfolgt eine präanästhesiologische Untersuchung vor einer Operation nach der Hybrid-DRG-Verordnung, ist sie Bestandteil der Fallpauschale und kann nicht separat abgerechnet werden. Findet der Eingriff dann jedoch nicht statt und ist er auch nicht im Anhang 2 des EBM aufgeführt, kann in diesen Fällen die neue GOP 05311 (132 Punkte / 15,75 Euro) für die präanästhesiologische Untersuchung abgerechnet werden. 

Die Vergütung erfolgt extrabudgetär. Sie gilt rückwirkend ab dem 1. Juli 2024 und ist zunächst bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

 

#Abrechnung / Honorar