Erfolgt eine präanästhesiologische Untersuchung vor einer Operation nach der Hybrid-DRG-Verordnung, ist sie Bestandteil der Fallpauschale und kann nicht separat abgerechnet werden. Findet der Eingriff dann jedoch nicht statt und ist er auch nicht im Anhang 2 des EBM aufgeführt, kann in diesen Fällen die neue GOP 05311 (132 Punkte / 15,75 Euro) für die präanästhesiologische Untersuchung abgerechnet werden.
Die Vergütung erfolgt extrabudgetär. Sie gilt rückwirkend ab dem 1. Juli 2024 und ist zunächst bis zum 31. Dezember 2024 befristet.