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Pressemitteilung: Bremer Vertrag fängt Psychotherapie-Abwertung teilweise auf

Zum 1. April wurde trotz heftiger Kritik eine Absenkung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen durchgesetzt. Die Folgen werden für Patientinnen und Patienten spürbar sein. Dank eines besonderen Vertrages zwischen der AOK Bremen/Bremerhaven, der Handelskrankenkasse hkk und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bremen wird die Benachteiligung zumindest teilweise abgefedert.

Der seit 2022 laufende Vertrag „Psychische Gesundheit“ koordiniert und optimiert die Versorgung für Versicherte der AOK Bremen/Bremerhaven sowie der hkk mit psychischen Erkrankungen. Ziel ist es, Betroffene schneller in passende Hilfen zu steuern, Therapieabbrüche und unnötige Klinikaufenthalte zu vermeiden und ambulante, digitale sowie sozialpsychiatrische Angebote besser zu verzahnen. Die KV Bremen übernimmt dabei im Wesentlichen die Einbindung der niedergelassenen Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten in Screening, Einschreibung und Akutversorgung. Das in Bremen stark etablierte Versorgungskonzept erweitert daher insbesondere mit seiner optimierten Steuerung von Patientinnen und Patienten die Kapazitäten für psychotherapeutische Leistungen in Bremen. Von der Abwertung der Psychotherapieleistungen ist diese Vereinbarung nicht betroffen.

Dazu erklärt die Bremer Landesvorsitzende der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung Amelie Thobaben: „Wir sind entsetzt über die vorgenommenen Honorarkürzungen bei der Psychotherapie. Für viele Patientinnen und Patienten wird es schwerer werden, einen Therapieplatz zu bekommen. Es ist gut, dass wir in Bremen einen etablierten Versorgungsvertrag haben, der die Benachteiligung zumindest für Versicherte der angeschlossenen Krankenkassen etwas kompensiert.“

Peter Kurt Josenhans, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Bremen, erneuert die Kritik an dem Kürzungsbeschluss: „Wir sind froh, dass wir diesen Vertrag haben und der Sparpolitik etwas entgegensetzen können. Wer psychotherapeutische Leistungen in dieser Lage schlechter bezahlt, wird später mit noch mehr Kosten in Form von steigender Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung konfrontiert werden.“

Der Erweitere Bewertungsausschuss hatte gegen den Widerstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung beschlossen, die die Vergütung fast aller psychotherapeutischen Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat mittlerweile Klage gegen diesen Beschluss eingereicht. 

(Gemeinsame Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bremen und des Landesverbandes Bremen der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV))

 

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