Pressemitteilung: Ende der Telefon-Krankschreibung – Corona ist aber nicht beendet. KV Bremen kritisiert Entscheidung als unnötig

Krankschreibungen sind ab 1. Juni nicht mehr telefonisch möglich. Eine entsprechende Sonderregelung ist ausgelaufen. „Die Telefon-Krankschreibung hat sich sehr bewährt. Sie war zum Vorteil von Patienten und Praxen. Diese Regelung auslaufen zu lassen, ist unnötig, vielleicht sogar gefährlich“, kritisieren die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bremen, Dr. Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans.

Die Sonderregelung sah vor, dass Vertragsärzte bekannte und unbekannte Patienten bis zu sieben Kalendertage nach telefonischer Anamnese krankschreiben durften. Voraussetzung war, dass es sich um eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege handelte. Eine Verlängerung war möglich. Dies sollte unnötige Kontakte reduzieren, um das Infektionsrisiko in den Praxen zu senken. 

Der für die Richtlinien im Gesundheitswesen zuständige Gemeinsame Bundesausschuss in Berlin hat mit dem Verweis auf die aktuelle Pandemieentwicklung die Sonderreglung nun auslaufen lassen. „Die Vorsichtsmaßnahmen werden zu schnell und ohne Not fallengelassen“, stellen die Bremer KV-Vorstände fest. Denn auch bei einer sich abschwächenden Pandemie muss die oberste Devise sein, das Gesundheitswesen zu schützen und für einen im Herbst zu erwartenden Anstieg zu rüsten. „Der Wegfall der Telefon-AU verursacht unnötigen Aufwand und Zeitverlust in den Praxen und damit Kosten, die für die Versorgung kranker Menschen besser eingesetzt würden“, so Dr. Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans. Deshalb fordert die KV Bremen den auf der Bundesebene verantwortlichen Gemeinsamen Bundesausschuss auf, die Telefon-AU mindestens für die Geltungsdauer der Coronaschutzverordnung bis zum 26. November 2022 zu verlängern.

Außerdem appelliert die KV Bremen an Bürgerinnen und Bürger mit Krankheitssymptomen sich trotz des Wegfalls der Telefon-Krankschreibung immer zuerst telefonisch an ihren Haus- oder Facharzt zu wenden, um das Vorgehen zu besprechen. Dies gilt selbstverständlich auch für Menschen mit einem positiven Coronatest. Viele Praxen stellen ihre Abläufe gerade um.