„Das ist eine Demütigung für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, gefährdet die Jobs der Praxismitarbeiter und wird die medizinische Versorgung der Menschen im Land verschlechtern. Genug ist genug!“, kommentieren die Vorstände der KV Bremen Dr. Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans.
Mit seinem Vorschlag vom 23. September zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz fordert der GKV-Spitzenverband eine Regelung, wonach der Orientierungswert für das Jahr 2024 auf dem Niveau 2023 und Punktwertzuschläge für die Jahre 2023 und 2024 auf dem Stand von 2022 einzufrieren sind. Das bedeutet konkret, dass die Inflation nicht berücksichtigt werden würde – im zweiten Jahr infolge! Die KV Bremen weist ausdrücklich darauf hin, dass dies deutliche Spuren in der ambulanten Versorgung hinterlassen würde.
„Wir sind entsetzt, aber nicht überrascht“, kommentieren Rochell und Josenhans. „Der Spitzenverband der Krankenkassen verabschiedet sich zusehends als seriöser Partner auf Selbstverwaltungsebene. Nun lassen die Kassen die Maske vollends fallen.“
Wasser predigen, Wein trinken: Während der Spitzenverband der Krankenkassen das ambulante System schrumpfen will, reklamiert er für sich selbst und die Verwaltungsapparate der regionalen Krankenkassen einen vollen Inflationsausgleich. Dazu erklären Dr. Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans: „Wenn die feinen Herrschaften der Krankenkassen für die ambulante Versorgung schon eine doppelte Nullrunde vorschreiben wollen, dann sollten sie sich wenigstens ihre Krokodilstränen über die steigenden Ausgaben ihrer eigenen Haushalte verdrücken.“