Die KV Bremen kritisiert die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 abzusenken, mit Nachdruck. Diese Kürzung kommt zur Unzeit. Der Bedarf an psychotherapeutischer Hilfe ist hoch und wächst kontinuierlich. Wer in dieser Lage Praxen wirtschaftlich zusätzlich belastet, nimmt bewusst in Kauf, dass sich die Versorgung verschlechtert.
Dazu erklären die Vorstände der KV Bremen: „Gesundheitspolitik muss Versorgungsrealitäten ernst nehmen. Diese Honorarkürzung zeigt das Gegenteil: Sie ist Ausdruck einer Strukturpolitik, die an der Realität vorbeigeht und die ambulante Versorgung dort schwächt, wo sie gestärkt werden müsste.“
Strukturzuschläge, die parallel steigen sollen, ändern daran nichts. Denn unterm Strich bleibt die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses eine Kürzung. Aus Sicht der KV Bremen ist das gesundheitspolitisch nicht zu rechtfertigen.
Die ambulante Versorgung muss gestärkt werden. Statt kurzsichtiger Kürzungen braucht es grundlegender Reformen. Dazu hat die KV Bremen konkrete Vorschläge in die Debatte eingebracht.
Siehe: Vorschläge der KV Bremen zur Reform des Gesundheitswesens (pdf)