Die Justizminister hatten sich auf ihrer Konferenz am 5. und 6. Juni für verbindliche Regularien ausgesprochen und insbesondere auf Ausfallgebühren bei Restaurants, Praxen, Kosmetikstudios und Friseursalons hingewiesen. Die KV Bremen begrüßt ausdrücklich die Initiative der Justizminister der Länder, endlich klare gesetzliche Regelungen für sogenannte No-Show-Fälle – also nicht wahrgenommene, nicht abgesagte Termine – zu schaffen.
„In unserem maximal ausgelastetem Gesundheitssystem können wir es uns nicht leisten, dass wertvolle Zeit von Ärzten und Psychotherapeuten ungenutzt verstreicht, wenn Patienten Termine schwänzen“, betonen die KV-Vorstände Dr. Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans. „Wer einen Termin nicht wahrnimmt, ohne rechtzeitig abzusagen, nimmt damit einem anderen Menschen die Chance auf schnelle Hilfe – das ist nicht hinnehmbar.“
Für die Abwicklung einer solchen Ausfallgebühr gibt es bereits die erforderlichen Strukturen. Praxen können über die reguläre Quartalsabrechnung No-Show-Fälle kennzeichnen. Die Krankenkassen verfügen in der Regel über alle notwendigen Daten ihrer Versicherten, um die Ausfallgebühr einzuziehen. Die neue Bundesregierung beabsichtigt, die gesetzliche Verankerung einer „Termingarantie“ für von den Terminservicestellen vermittelte Arzt- und Psychotherapeutentermine. „Das wird nur dann funktionieren, wenn im Gleichschritt dazu auch Verbindlichkeit auf der Patientenseite geschaffen wird“, so die Bremer KV-Vorstände.
Eine Erhebung der KV Bremen aus dem Jahr 2023 hat gezeigt, dass etwa jeder fünfte bis vierte Termin, der über die Terminservicestelle der KV Bremen gebucht wurde, nicht wahrgenommen und nicht abgesagt wurde. Der Hinweis von Kritikern, wonach Absagen angesichts dauer-besetzer Telefone kaum möglich sei, schlägt fehl: Die Termine der Terminservicestelle können bequem auch online abgesagt werden.