Zum 31. März ist eine Regelung ist ausgelaufen, wonach Abstrichleistungen für PCR-Tests bei Patienten mit Covid-19-Symptomen in Arztpraxen vergütet werden. Einer Verlängerung dieser Regelung hat der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) nicht zugestimmt. Diese Entscheidung führt zu der makabren Situation, dass Abstriche bei gesunden Personen in Teststellen bezahlt werden – und Abstriche bei symptomatischen Patienten nicht! Denn die Rechts- und Finanzierungsgrundlage für die Testung von Menschen ohne Symptome, die Coronavirus-Testverordnung, ist gerade eben bis zum 30. Juni unverändert verlängert worden.
Dazu erklären Dr. Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans: „Die Politik stolpert bei der weiteren Bewältigung der Coronapandemie von einem Widerspruch zum nächsten, was die Krankenkassen dazu nutzen, um sich klammheimlich aus ihrer Verantwortung zu stehlen. Das Streichen der Vergütung für PCR-Abstriche bei symptomatischen Patienten ist eine Abstrafung aller Ärzte, die sich ihren Patienten verantwortlich fühlen. Es gibt ihnen das Gefühl, dass ihre Arbeit nichts wert ist.“