Beide GOP wurden im Rahmen der Weiterentwicklung des EBM mit Wirkung zum 1. April 2020 in den EBM auf zwei Jahre befristet aufgenommen und festgelegt, dass nach Ablauf der zwei Jahre die Überführung in die Grundpauschalen der Kapitel 16 und 21 erfolgt.
Zur Umsetzung des Prüfauftrages wurde die abgerechnete Leistungsmenge der GOP 16223 und GOP 21235 innerhalb von zwei Jahren untersucht. Als Ergebnis erfolgt eine Anpassung der Bewertungen der neurologischen Grundpauschalen nach den GOP 16210 bis 16212 und der Grundpauschalen für Fachärzte für Nervenheilkunde und Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie nach den GOP 21214 und 21215.
Übersicht der geänderten Bewertung
GOP 16210 195 Punkte / 22,41 Euro - ab 01.04.2023 196 Punkte / 22,52 Euro
GOP 16211 183 Punkte / 21,03 Euro – ab 01.04.2023 184 Punkte / 21,14 Euro
GOP 16212 184 Punkte / 21,14 Euro – ab 01.04.2023 186 Punkte / 21,37 Euro
GOP 21214 253 Punkte / 29,07 Euro – ab 01.04.2023 254 Punkte / 29,19 Euro
GOP 21215 261 Punkte / 29,99 Euro – ab 01.04.2023 262 Punkte / 30,11 Euro
Bei den psychiatrischen Grundpauschalen nach den GOP 21210 bis 21213 erfolgt aufgrund der geringen abgerechneten Leistungsmenge keine Anpassung der Bewertungen.
Die Leistungsinhalte der GOP 16223 werden in den fakultativen Leistungsinhalt des Katalogs der neurologischen Grundpauschalen nach den GOP 16210 bis 16212 und die Leistungsinhalte der GOP 21235 werden in den fakultativen Leistungsinhalt des Katalogs der psychiatrischen Grundpauschalen nach den GOP 21210 bis 21212 überführt. Die Leistungsinhalte der GOP 16223 und 21235 werden zudem gleichermaßen in den fakultativen Leistungsinhalt der Grundpauschalen für Fachärzte für Nervenheilkunde und Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie nach den GOP 21213 bis 21215 überführt.