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„Psychische Gesundheit“: Pauschale stärkt Rolle der Psychotherapeuten

Die Zustimmung für den Vertrag „Psychische Gesundheit“ wächst – bereits ein Viertel der Hausärzte im Land Bremen nimmt daran teil und schreibt regelmäßig Patienten ein. Um dabei die zentrale Rolle der Psychotherapeuten zu stärken, sind zum 1. Juli eine Reihe von Vertragsanpassungen in Kraft getreten.

Unter anderem steigt mit der Anpassung des Selektivvertrags „Psychische Gesundheit“ die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen auf 138,00 € je Psychotherapiestunde. Zudem kann die Pauschale bedarfsgerechter abgerechnet werden.

Der im Oktober 2019 beschlossene Vertrag „Psychische Gesundheit“ (ehemals „Psychische Erkrankungen“) zwischen KV Bremen und der AOK Bremen/Bremerhaven sowie der hkk soll psychisch kranken Patientinnen und Patienten in Bremen und Bremerhaven eine schnelle, bedarfsorientierte und koordinierte Versorgung ermöglichen, die über die gewohnte Regelversorgungsleistung hinausgeht. Dafür stehen neben der ärztlichen und  psychotherapeutischen Behandlung weitere, niederschwellige Angebote zur Verfügung, zum Beispiel die Vermittlung in Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen, das Online-Unterstützungsangebot „Novego“, die Vermittlung in eine psychotherapeutische Akutbehandlung oder die Inanspruchnahme von ambulanter psychiatrischer Hilfe im häuslichen Umfeld. Die Koordination der Hilfen erfolgt in Absprache mit den Patienten und wird von „Care Managern“
der Hamburger Managementgesellschaft IVPNetworks organisiert.

„Wir freuen uns, dass es zu den Anpassungen des Vertrags gekommen ist“, erklärt Amelie Thobaben, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Bremen und Mitglied der Vertreterversammlung der KV Bremen. „Das jetzige Konzept bietet viele Vorteile für die Versorgung und ist gleichzeitig im Praxisalltag einfach umzusetzen. IVP benötigt nur wenige Informationen im Behandlungsverlauf und ist unkompliziert in der Zusammenarbeit. Die  Sitzungsprotokolle bleiben weiterhin ausschließlich in der Akte in der psychotherapeutischen Praxis. Durch die Vertragsanpassungen ist der Vertrag jetzt auch für Psychotherapeutinnen
und Psychotherapeuten interessant geworden.“ So gebe es neben der Erhöhung der Pauschale für psychotherapeutische Leistungen keine formellen Stundenbegrenzungen mehr, und die Psychotherapiestunde werde jetzt als eigene Abrechnungsziffer geführt. Für Praxen, die in ihrem Leistungsumfang begrenzt sind, z.B. durch Jobsharing oder halbe Versorgungsaufträge, ist das ein großer Vorteil. Mit dem Vertrag „Psychische Gesundheit“ lernen jetzt auch die Psychotherapeuten in Bremen die Vorteile eines Selektivvertrags kennen. Daraus ergeben sich für uns zusätzliche Versorgungsmöglichkeiten“,  sagt Thobaben.

So sehen die Vertragsanpassungen im Detail aus: Das Modul trägt nun den neuen Titel „Ärztliche & Psychotherapeutische Versorgung“. Darin wird der Umfang der einzelnen Leistungen deutlicher formuliert, dies betrifft insbesondere die Koordinations- und Managementvergütung. Für die neue GOP 99149 gilt:

  • Diese Pauschale wird in Höhe von 138,00 € je Sitzung (50 Min) vergütet.
  • Sie umfasst - sitzungsbezogen - alle weiteren psychotherapeutischen Leistungen, die für den jeweiligen Versicherten über den EBM abgerechnet werden können (insbesondere Akutbehandlungen, probatorische Sitzungen oder genehmigungspflichtige Leistungen wie z.B. GOP 35151). Mit anderen Worten: Die Pauschale ist von der Regelversorgung abgekoppelt.
  • Sie kann in der Regel bis zu 24 Mal je eingeschriebenem Versicherten abgerechnet werden.
  • Die Pauschale beinhaltet gegebenenfalls den erforderlichen fallbezogenen Austausch („Fallkonferenz“) mit weiteren, an der Versorgung beteiligten Leistungserbringern und Akteuren im Sinne einer bedarfsgerechten, individuellen Behandlung.

Es bleibt dabei, dass eine Abrechnung von fachärztlichen (GOP 99146 sowie GOP 99147) bzw. psychotherapeutischen Leistungen (GOP 99149) der vorherigen Genehmigung bzw. Beauftragung durch die Krankenkassen oder deren Dienstleister bedarf. Nach deren positiver Rückmeldung nimmt der Caremanager von IVP Kontakt zum Facharzt bzw. Psychotherapeuten auf, um in die entsprechenden Versorgungsmodule des Selektivvertrags einzusteuern und die erste Kontaktaufnahme zwischen Therapeut und Patient sicherzustellen. Die Kontaktaufnahme erfolgt je nach Wunsch des Facharztes bzw. Therapeuten über die Plattform IVPnet oder weitere Kommunikationsmedien wie Telefon oder E-Mail.

Was passiert, wenn die Pauschale (GOP 99149) „aufgebraucht“ ist? Falls der Versicherte weiterhin Versorgungsbedarf hat, organisieren Krankenkassen und Dienstleister die Versorgungsoptionen der Regelversorgung oder Möglichkeiten über den Selektivvertrag. Das Vorgehen wird mit den psychotherapeutischen bzw. ärztlichen Behandlern über den vereinbarten Kommunikationsweg abgestimmt.

Die Leistungsdokumentation in IVPnet ist einfach und unkompliziert: Neben den Stammdaten des teilnehmenden Patienten werden nur die Datumsangaben für den Tag und die Art der Leistungserbringung erfasst. Diese sind spätestens nach drei Tagen in die IVPnet einzutragen. Das ist alles. Weitere Dokumentationspflichten, zum Beispiel detaillierte inhaltliche Informationen aus der Behandlung des Patienten bestehen nicht (s. Screenshots). Für alle Beteiligten wird damit eine aktuelle Übersicht der Versorgungssituation und eine frühzeitige Planung der Überleitung in weitere Angebote oder der Wechsel in die Regelversorgung gewährleistet.

Über seine erfolgreiche Teilnahme am Vertrag „Psychische Erkrankungen“ hat der Bremerhavener Psychotherapeut Sven Thomy bereits Auskunft gegeben siehe  Landesrundschreiben Dezember 2020, S.12. „Das Versorgungsprogramm ist sinnvoll und lohnend, weil es meine Arbeit vereinfacht und qualitativ verbessert“, berichtet Thomy. „Die Arbeit im Netzwerk funktioniert einwandfrei und verbessert meine Arbeit ganz erheblich.“

Auch die teilnehmenden Patienten sind zufrieden bis begeistert. Das zumindest zeigt das  Ergebnis einer Online-Patientenbefragung, die von IVP durchgeführt wurde: Rund 90 Prozent der Teilnehmenden würden das Programm weiter empfehlen, mehr als 75 Prozent der Teilnehmer empfinden das Programm als hilfreich. „Besonders gefallen hat mir die schnelle und unkomplizierte Hilfestellung“, hat ein Patient im Kommentar-Feld der Umfrage hinterlassen. Und ein anderer schreibt: „Insgesamt ein supereffektives und hilfreiches Programm, dass sich  hervorragend in den Alltag integrieren lässt.“ Die Versicherten haben in der Online-Umfrage auch Verbesserungsvorschläge gemacht, unter anderem wünschen sie sich mehr Unterstützung bei der Psychotherapeutensuche und bessere Absprachen der Krankenkassen über die  Versorgungsinhalte.

Bis Juni 2022 nahmen bereits 1564 Patienten teil. Aktuell werden 652 Patienten versorgt. Als Netzwerkpartner beteiligten sich 107 Praxen mit insgesamt 158 Hausärzten/Fachärzten/Psychotherapeuten sowie sechs Fachdienste. Die Leistungen aus dem Vertrag werden zukünftig in der Versorgungsprüfung Berücksichtigung finden.

 

Leistungsbeschreibung

  • Identifizierung durch Screening-Fragebogen sowie bestätigte Einschreibung (HÄ/FÄ/PT)
    Pseudo-Nummer: 99145
    Preis: 25,00€
  • Pauschale für ein Eingangs-Assessment (einmalig je Versicherten)
    Pseudo-Nummer: 99146
    Preis: 26,50 €
  • Quartalspauschale für die fachärztliche Steuerung
    Pseudo-Nummer: 99147
    Preis: 33,00 €
  • Koordinations- und Managementvergütung inkl. der Durchführung einer besonderen Versorgung Psychotherapiestunde (50min) im Rahmen dieses Moduls (in der Regel bis zu 24-mal je Versichertem abrechnungsfähig) (Nicht neben Leistungen der Regelversorgung abrechenbar)
    Pseudo-Nummer: 99149
    Preis: 138,00 €

 

Vertrag Psychische Erkrankungen

 

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