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PT-Videosprechstunden in Unfallversicherung weiterhin möglich

Die psychotherapeutische Behandlung kann in der Unfallversicherung weiterhin per Videosprechstunde durchgeführt und abgerechnet werden.

Ab 1. Juli gibt es dazu zwei neue Gebührennummern im Gebührenverzeichnis  Psychotherapeutenverfahren (Anlage 2 zum Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger): P 40 und P 41 für die videobasierte Durchführung indizierter psychotherapeutischer Diagnostik und Behandlungsmaßnahmen. Dabei kann die P 40 für die psychotherapeutische Behandlung innerhalb und außerhalb der maximal 5 probatorischen Sitzungen à 50 Minuten berechnet werden und beträgt 135 Euro. Bei der P 41 sind es 25 Minuten und 67,50 Euro.

Die Vorgaben für Videosprechstunden laut Bundesmantelvertrag-Ärzte (Anlage 31b BMV-Ärzte) müssen eingehalten werden.

 

#Abrechnung / Honorar

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