Ab 1. Juli gibt es dazu zwei neue Gebührennummern im Gebührenverzeichnis Psychotherapeutenverfahren (Anlage 2 zum Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger): P 40 und P 41 für die videobasierte Durchführung indizierter psychotherapeutischer Diagnostik und Behandlungsmaßnahmen. Dabei kann die P 40 für die psychotherapeutische Behandlung innerhalb und außerhalb der maximal 5 probatorischen Sitzungen à 50 Minuten berechnet werden und beträgt 135 Euro. Bei der P 41 sind es 25 Minuten und 67,50 Euro.
Die Vorgaben für Videosprechstunden laut Bundesmantelvertrag-Ärzte (Anlage 31b BMV-Ärzte) müssen eingehalten werden.