Nach Mitteilung der senatorischen Behörde sind diese Leistungen nach dem gültigen EBM mit einem Punktwert ab dem 1. Januar 2023 von 11,4915 €-Cent gegenüber den Krankenkassen direkt in Rechnung zu stellen.
Die angepasste Anlage 5 o. g. Verwaltungsvereinbarung mit Wirkung vom 1. Januar 2023 finden Sie auf der Homepage der KV Bremen.