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Punktwert bei Schwangerschaftsabbrüchen für 2023 festgelegt

Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen im Lande Bremen hat den Punktwert für die berechnungsfähigen Leistungen für ambulant vorgenommene Schwangerschaftsabbrüche in besonderen Fällen nach dem EBM ab 01.01.2023 festgelegt.

Nach Mitteilung der senatorischen Behörde sind diese Leistungen nach dem gültigen EBM mit einem Punktwert ab dem 1. Januar 2023 von 11,4915 €-Cent gegenüber den Krankenkassen direkt in Rechnung zu stellen.

Die angepasste Anlage 5 o. g. Verwaltungsvereinbarung mit Wirkung vom 1. Januar 2023 finden Sie auf der Homepage der KV Bremen. 

 

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