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Punktwert bei Schwangerschaftsabbrüchen für 2024 festgelegt

Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen im Lande Bremen hat den Punktwert für die berechnungsfähigen Leistungen für ambulant vorgenommene Schwangerschaftsabbrüche in besonderen Fällen nach dem EBM ab 1. Januar 2024 festgelegt.

Nach Mitteilung der senatorischen Behörde sind diese Leistungen nach dem gültigen EBM mit einem Punktwert ab dem 1. Januar 2024 von 11,9339 € Cent gegenüber den Krankenkassen direkt in Rechnung zu stellen.

Die angepasste Anlage 5 o. g. Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 2022  finden Sie auf der Homepage der KV Bremen. 

 

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