Nach Mitteilung der senatorischen Behörde sind diese Leistungen nach dem gültigen EBM mit einem Punktwert ab dem 1. Januar 2024 von 11,9339 € Cent gegenüber den Krankenkassen direkt in Rechnung zu stellen.
Die angepasste Anlage 5 o. g. Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 2022 finden Sie auf der Homepage der KV Bremen.