Nach Mitteilung der senatorischen Behörde sind diese Leistungen nach dem gültigen EBM mit einem Punktwert ab dem 1. Januar 2022 von 11,2662 Cent gegenüber den Krankenkassen direkt in Rechnung zu stellen.
Die angepasste Anlage 5 o. g. Verwaltungsvereinbarung mit Wirkung vom 1. Januar 2022 finden Sie hier: Operative Schwangerschaftsabbrüche (GOP) (113.8 KB)