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QS-NET Zuschläge bei Nierenersatztherapie sind gestrichen

Die befristet eingeführten Zuschläge GOP 04567 und 13603 (Zuschlag DeQS-RL) für die Nierenersatztherapie wurden nicht verlängert und sind somit zum 31. Dezember 2022 aus dem EBM gestrichen.

Die GOP 04567 und 13603 sind Zuschläge im Zusammenhang mit der GOP 04562 beziehungsweise der GOP 13602 (Zusatzpauschale kontinuierliche Betreuung eines dialysepflichtigen Patienten). 

 

Hintergrund

Aufgrund der Umstellung auf das Qualitätssicherungs-Verfahren (QS) QS NET 2020 und der damit verbundenen Anpassungen in der QS-Dokumentation wurde die GOP 04567 und 13603 zunächst befristet bis zum 30. September 2021 in den Abschnitt 4.5.4 und in den Abschnitt 13.3.6 EBM aufgenommen. Im September 2021 verlängerte der Bundesausschuss (BA) die GOP 04567 und 13603 um ein weiteres Jahr, bis 30. September 2022.

Im Oktober 2022 erfolgte eine erneute Verlängerung der Zuschläge um ein weiteres Quartal bis 31.12.2022, da die Prüfung des BA hinsichtlich einer Verlängerung beziehungsweise Anpassung noch nicht abgeschlossen war. Diese Einigung mit dem GKV-Spitzenverband konnte allerdings nur unter der Voraussetzung erreicht werden, dass die Vergütung der GOP 04567 und 13603 ab dem 1. Oktober 2022 innerhalb der MGV erfolgt. Dafür wurden keine zusätzlichen Finanzmittel in der MGV bereitgestellt.

Die KBV wollte eine nochmalige Verlängerung der Zuschläge erwirken, der GKV-Spitzenverband hat das auch nach mehreren Verhandlungsrunden abgelehnt.
 

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