Hintergrund: Mit dem im Mai dieses Jahres in Kraft getretenen Gesetz für eine Stiftung Unabhängige Patientenberatung hat der Gesetzgeber auch eine Entbudgetierung in der Kinder- und Jugendmedizin festgelegt. Demnach werden rückwirkend seit dem 1. April 2023 kinder- und jugendärztliche Untersuchungen und Behandlungen aus Kapitel 4 EBM (außer den Grundpauschalen 04003 bis 04005 inkl. Suffixe) „mit den Preisen der Euro-Gebührenordnung“ vergütet sowie ausgewählte Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Die o.g. Leistungen des Kapitel 4 werden zwar weiterhin aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert werden, jedoch von den Krankenkassen auf 100% aufgestockt, falls diese nicht ausreichen sollten.
Auch bestimmte Untersuchungen und Behandlungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden seit dem 1. April 2023 (jedoch regulär) extrabudgetär vergütet. Dies betrifft den EBM-Abschnitt 14.2 sowie die Gebührenordnungspositionen 14220, 14222, 14240, 14313 und 14314.