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RSV-Impfstoffe sind noch keine Kassenleistung

Die neuen RSV-Impfstoffe Arexvy und Abrysvo können nicht über den Sprechstundenbedarf bezogen werden. Die Verordnung muss derzeit noch über ein Privatrezept erfolgen.

Die Patienten sollten daher mit ihrer Krankenkasse klären, ob eine Kostenerstattung möglich. Nach einer Aufnahme der Impfungen in die Schutzimpfungs-Richtlinie (www.g-ba.de) und in die Bremer Rahmenvereinbarung zu Schutzimpfungen wird die KV Bremen entsprechend informieren.

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