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Schwerpunktpraxen können ab sofort Affenpocken-Impfung vornehmen und abrechnen

HIV-Schwerpunktpraxen bzw. HIV-Präexpositionsprophylaxepraxen können ab sofort Impfungen gegen das Affenpockenvirus vornehmen. Die KV Bremen hat mit dem Land Bremen eine Vereinbarung geschlossen, die auch die Abrechnung über die KV Bremen regelt.

Für die Durchführung der ärztlichen Leistung im Rahmen der Impfung von der Impfberatung über die Feststellung der Impffähigkeit und der eigentlichen Durchführung der Impfung wird den teilnehmenden Ärzten die folgende Pauschale vergütet:

  • Impfberatung (GOP 99018): 5,00 Euro
  • Erstimpfung (GOP 99019): 24,47 Euro
  • Zweitimpfung (GOP 99020): 24,47 Euro

In der Vergütung nicht enthalten sind die Kosten des Impfstoffes und des Impfbestecks, welche den teilnehmenden Ärzten durch das Land Bremen entgeltfrei zur Verfügung gestellt werden. Das Gesundheitsressort nimmt Kontakt mit den Schwerpunktpraxen auf. 

Berechtigt zur Durchführung der Impfungen sind die im Bereich der KV Bremen tätigen HIV-Schwerpunktpraxen/HIV-Präexpositionsprophylaxepraxen sowie Praxen weiterer Fachgruppen nach Maßgabe des Stufenplans der senatorischen Behörde, wenn sie Mitglieder der KV Bremen sind.

Vertrag zur Durchführung von Impfungen gegen das Affenpocken‐Virus

Weitere Details zur Abrechnung folgen in Kürze.

 

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