Stellenbegrenzung bei der Förderung fachärztlicher Weiterbildung in Kraft getreten

12,0 von 14,23 Förderstellen sind vergeben: Gemeinsam mit den Krankenkassen hat die KV Bremen daher eine Stellenbegrenzung beschlossen. Vorrangig geförderte Facharztgruppen können weiterhin Anträge stellen, während nachrangige Fachgruppen mit 2,0 bewilligten Stellen von der Förderung ausgeschlossen sind.

Die KV Bremen verfügt über ein begrenztes Stellenkontingent für die Förderung der fachärztlichen Weiterbildung. Gemeinsam mit den Krankenkassen wurde daher eine Stellenbegrenzung beschlossen, sollte ein Großteil dieser Förderstellen vergeben sein. Die festgelegte Grenze ist nun im Februar überschritten worden, wodurch ab heute folgende Regelungen gelten:

  • Facharztgruppen die vorrangig gefördert werden können weiterhin Anträge stellen, sofern noch freie Förderstellen zur Verfügung stehen. 
  • Facharztgruppen die nachrangig gefördert werden und für die bereits 2,0 oder mehr Stellen bewilligt wurden, werden bei der Vergabe der restlichen Stellen nicht mehr berücksichtigt.

Welche Facharztgruppen vor- bzw. nachrangig gefördert werden, kann folgender Übersicht entnommen werden:

Vorrangig förderfähig

  • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie: Bremen-Stadt und Bremerhaven-Stadt
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten: Bremerhaven-Stadt
  • Kinder- und Jugendmedizin: Bremerhaven-Stadt
  • HNO-Heilkunde: Bremerhaven-Stadt
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe: Bremerhaven-Stadt
  • Urologie: Bremerhaven-Stadt
  • Neurologie: Bremerhaven-Stadt
  • Psychiatrie und Psychotherapie: Bremerhaven-Stadt

Nachrangig förderfähig

  • Haut- und Geschlechtskrankheiten: Bremen-Stadt
  • Kinder- und Jugendmedizin: Bremen-Stadt 
  • HNO-Heilkunde: Bremen-Stadt
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe: Bremen-Stadt 
  • Urologie: Bremen-Stadt 
  • Neurologie: Bremen-Stadt
  • Psychiatrie und Psychotherapie: Bremen-Stadt

Weitere Informationen finden Sie hier: Weiterbildung

Gerne können Sie sich bei Fragen zur Antragsstellung an Herrn Robin Skorzik, Abteilung Recht und Zulassung, Telefon: 0421 3404-116, E-Mail: weiterbildung@kvhb.de, wenden.

#Niederlassung