Seit 2015 wird neben der allgemeinmedizinischen Weiterbildung auch die Weiterbildung von Fachärzten weiterer Fächer gefördert. Dabei ist die Anzahl der Förderstellen für diese „weiteren Fächer“ begrenzt. In der aktuellen Förderperiode (01.04.2023 bis 31.03.2024) stehen 16,25 Förderstellen im Bezirk der KV Bremen zur Verfügung.
2,0 dieser Förderstellen sind dabei gem. der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gem. § 75a SGB V der Weiterbildung zum FA für Kinder- und Jugendmedizin vorbehalten.
Für die übrigen 14,25 Förderstellen einigten sich die Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen sowie die KV Bremen am 31.03.2023 auf folgende vorrangig förderfähige sowie nachrangig förderfähige Arztgruppen:
Vorrangig förderfähig
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie: Bremen-Stadt und Bremerhaven-Stadt
- Haut- und Geschlechtskrankheiten: Bremerhaven-Stadt
Nachrangig förderfähig
- Kinder- und Jugendmedizin: Bremen-Stadt und Bremerhaven-Stadt
- Haut- und Geschlechtskrankheiten: Bremen-Stadt
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe: Bremen-Stadt und Bremerhaven-Stadt
- Urologie: Bremen-Stadt und Bremerhaven-Stadt
- Neurologie: Bremerhaven-Stadt
- Psychiatrie und Psychotherapie: Bremerhaven-Stadt
Stellenbegrenzung:
Sobald von den 14,25 mehr als 12,00 Förderstellen vergeben sind, finden Anträge auf Förderung einer Weiterbildung aus nachrangig förderfähigen Facharztgruppen, für die zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag bereits 2,0 Förderstellen oder mehr gewährt wurden, bei der Vergabe der übrigen Stellen keine weitere Berücksichtigung. Diese Beschränkung tritt ab Juli 2023 vorläufig außer Kraft. Sobald von den 14,25 Stellen wieder mehr als 12,00 Förderstellen vergeben sind, wird die Stellenbegrenzung wieder in Kraft treten.
Antragsstellung:
- Anträge können frühestens 6 Monate vor Tätigkeitsaufnahme gestellt werden.
- Über Anträge, die bis zum 15. eines Monats vollständig vorliegen (inklusive der von der Ärztekammer auszufüllenden Anlage 1), wird bis zum Ende des jeweiligen Monats entschieden.
- Werden mehr Anträge gestellt als Förderstellen zu vergeben sind, entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei können die o.g. Reihenfolge der förderfähigen Facharztgruppen und weitere Gründe der Versorgung einbezogen werden.
- Anträge auf Gewährung einer finanziellen Förderung der fachärztlichen Weiterbildung sind schriftlich bei der KVHB, Schwachhauser Heerstraße 26/28, 28209 Bremen, einzureichen. Das Antragsformular finden Sie auf der Homepage der KVHB im Downloadcenter.
- Über die Gewährung von Fördermitteln entscheidet der Vorstand der KV Bremen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel; ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Fördermitteln besteht nicht.