Voraussichtlich ab April 2023 können niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte für Strahlentherapie und für Neurochirurgie diese Methode zur Behandlung dieses gutartigen Hirntumors einsetzen. Einen entsprechenden Beschluss und die Anforderungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festgelegt.
Der Bewertungsausschuss hat nun sechs Monate Zeit, die SRS entsprechend des G-BA-Beschlusses in den EBM aufzunehmen. Darüber hinaus bedarf es einer Ergänzung der Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Absatz 2 SGB V zur Strahlendiagnostik und -therapie, um das mit dem Beschluss neu etablierte Genehmigungsverfahren für Neurochirurginnen und Neurochirurgen umzusetzen. Auch diese Ergänzung muss innerhalb von sechs Monaten erfolgen.