Icon für Meldungen, Rubrik "Abrechnung und Honorar"

Stereotaktische Radiochirurgie bei Vestibularisschwannomen – Abrechnung zunächst per Kostenerstattung

Für die stereotaktische Radiochirurgie bei Vestibularisschwannomen konnte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit dem GKV-Spitzenverband bisher keine Einigung über die Vergütung über den EBM erzielen. Vertragsärzte können seit dem 26. Mai 2023 die Hochpräzisionsbestrahlung bei dieser Indikation deshalb übergangsweise per Kostenerstattung abrechnen. 

Ärzte können damit eine GOÄ- Rechnung über die stereotaktische Radiochirurgie bei Vestibularisschwannomen ausstellen, die die Patienten bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Die Versicherten müssen sich vorab von ihrer Krankenkasse bestätigen lassen, dass diese die Kosten für die Behandlung übernimmt.

Der Anspruch auf Kostenerstattung gilt solange, bis der Bewertungsausschuss entsprechende GOP im EBM vereinbart hat. 

 

#Abrechnung / Honorar

Janine Schaubitzer

Stv. Abteilungsleitung Abrechnung

0421 3404-315
Portrait von Janine Schaubitzer

Melissa Stork

Teamleitung Leistungsabrechnung

0421 3404-197
Portrait von Melissa Stork

Anke Hoffmann

Abteilungsleitung Abrechnung

0421 3404-141
Symbolbild für eine Ansprechpartnerin

Isabella Schweppe

Teamleitung Abrechnungsservice

0421 3404-300
Portrait von Isabella Schweppe

Nicole Heintel

Qualitätssicherung

0421 3404-329
Symbolbild für eine Ansprechpartnerin