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Stereotaktische Radiochirurgie von Tumorgewebe wird Kassenleistung

Die stereotaktische Radiochirurgie von Tumorgewebe darf künftig für die Behandlung von Vestibularisschwannomen in der vertragsärztlichen Versorgung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen vorgenommen und damit abgerechnet werden.

Die stereotaktische Radiochirurgie (SRS) ist eine besondere Form der Strahlentherapie bei Krebserkrankungen. Hierbei wird ausschließlich das Zielgewebe behandelt und so das umliegende Gewebe bestmöglich geschont. Die Behandlung erfolgt in einer Sitzung.

Voraussichtlich ab April 2023 können Fachärztinnen und Fachärzte für Strahlentherapie und Neurochirurgie die SRS Methode anwenden. Für diese Hochpräzisionsbestrahlung sind speziell entwickelte Geräte notwendig. Die Indikation muss in einer interdisziplinären Tumorkonferenz gestellt werden. Darüber hinaus ist eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie notwendig.

Das Bundesministerium für Gesundheit prüft derzeit den Beschluss. Im Anschluss daran hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, eine Anpassung des EBM vorzunehmen. 
Darüber hinaus bedarf es einer Ergänzung der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie, um das neu beschlossene Genehmigungsverfahren für Neurochirurginnen und Neurochirurgen zu etablieren. 

Sobald Einzelheiten zur Abrechnung und Qualitätssicherungsvereinbarung feststehen, wird die KV Bremen Sie informieren.
 

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