Für den Versand der Bescheinigung an ein Elternteil des erkrankten Kindes können Ärzte das Porto über die GOP 40129 (0,86 Euro) abrechnen.
Eltern haben Anspruch auf Krankengeld, wenn das erkrankte Kind unter 12 Jahre alt ist. Hat das Kind Einschränkungen oder ist auf Hilfe angewiesen gilt keine Altersgrenze.
Das Ausstellen des Musters 21 nach telefonischer Anamnese ist möglich,
- wenn das zu behandelnde Kind aufgrund früherer Behandlung in der Praxis oder per Hausbesuch persönlich bekannt ist.
- wenn keine Videosprechstunde möglich ist, weil zum Beispiel die Praxis diese nicht anbietet oder ein Elternteil und das erkrankte Kind aus technischen oder persönlichen Gründen keine Videosprechstunde wahrnehmen können.
- wenn es sich um Erkrankungen ohne schwere Symptome handelt.
Ist keine hinreichend sichere Beurteilung der Erkrankung nach telefonischer Anamnese möglich, muss auf eine persönliche Untersuchung in der Praxis verwiesen werden. Die Entscheidung trifft der Arzt oder die Ärztin.
Das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist nicht erforderlich. Wurde das erkrankte Kind in dem Quartal bereits mit seiner eGK in der Praxis behandelt, liegen die Versichertendaten vor. Anderenfalls übernimmt die Praxis die Versichertendaten für die Abrechnung im Ersatzverfahren aus der Patientenakte.
Seitens des Gesetzgebers gibt es Überlegungen, den Nachweis der Erkrankung des Kindes für die ersten Tage der Erkrankung neu zu regeln. Um einer möglichen Regelung nicht vorzugreifen, wurde die Vereinbarung zur telefonischen Anamnese bei Erkrankung eines Kindes vorerst bis 30. Juni 2024 befristet.