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Therapiegespräch in Substitutionstherapie mit Depotpräparat ist berechnungsfähig

Rückwirkend zum 1. April 2022 wird die GOP 01953 für die substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger mit einem Depotpräparat (130 Punkte / 14,65 Euro) in die Leistungslegende der GOP 01952 (Zuschlag Therapiegespräch / 154 Punkte / 17,35 Euro) aufgenommen. Sie ermöglicht das therapeutische Gespräch im Zusammenhang mit der Behandlung eines Opioidabhängigen mit einem Depotpräparat.

Zudem erfolgt mit der Änderung der Abrechnungsbestimmung der GOP 01952 eine formale Anpassung: Die GOP 01952 ist je vollendete 10 Minuten, höchstens viermal im Behandlungsfall berechnungsfähig.

 

#Abrechnung / Honorar

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