Zudem erfolgt mit der Änderung der Abrechnungsbestimmung der GOP 01952 eine formale Anpassung: Die GOP 01952 ist je vollendete 10 Minuten, höchstens viermal im Behandlungsfall berechnungsfähig.
Zudem erfolgt mit der Änderung der Abrechnungsbestimmung der GOP 01952 eine formale Anpassung: Die GOP 01952 ist je vollendete 10 Minuten, höchstens viermal im Behandlungsfall berechnungsfähig.