Die Vermittlungsart „Neupatient“ existiert seitdem 1. Januar 2023 nicht mehr. Bei den anderen Vermittlungsarten haben sich zum Beispiel die Vergütung, Fristen und extrabudgetären Zuschläge verändert.
Zu den neuen Regelungen haben uns zuletzt vermehrt Rückfragen erreicht. Aus diesem Grund haben wir drei
Übersichten in tabellarischer Form für die einzelnen Fachrichtungen (Hausarzt, Facharzt, Psychotherapeut) erstellt:
Übersicht TSS-Vermittlungskonstellationen