Bereits seit dem 3. Quartal 2021 kennzeichnet die KV Bremen TSVG-Neupatienten in der Abrechnung, sofern diese nicht bereits von der Praxis gekennzeichnet wurden. Damit die Praxis einen Überblick erhält, welche Patienten letztendlich als TSVG-Neupatient zählen und somit eine extrabudgetäre Vergütung auslösen, erstellt die KV Bremen künftig eine namentliche Übersicht der TSVG-Neupatienten. Diese ist im Mitgliederportal unter „Statistiken/TSVG-Neupatienten“ abrufbar. Die Patientenübersicht steht erstmalig für das 4. Quartal 2021 ab 19. Mai 2022 mit dem Versand des Honorarbescheides bereit.
Mitgliederportal der KV Bremen
Wann ist ein Patient ein TSVG-Neupatient?
Als TSVG-Neupatient gelten Patienten, die weder im aktuellen noch in den acht vorangegangenen Quartalen in der jeweiligen Praxis in Behandlung waren. Ist der Fall als TSVG-Neupatient gekennzeichnet, werden alle Leistungen im Arztgruppenfall extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet, begrenzt auf maximal zwei Arztgruppen in der Praxis. Das heißt: In einer Praxis können zwei Arztgruppen, wenn der Patient von diesen nicht innerhalb der letzten zwei Jahre behandelt wurde, eine extrabudgetäre Vergütung im Arztgruppenfall erhalten. Praxen müssen TSVG-Fälle in Ihrer Abrechnung als solche kennzeichnen.
Weitere Informationen zu allen TSVG-Konstellationen finden Sie im Landesrundschreiben Juli 2021, Seite 28.