Hygienepauschale
Die Hygienepauschale in Höhe von 4 Euro pro Behandlungstag erhalten Durchgangsärzte zusätzlich zu den Behandlungskosten für die ambulante Behandlung von Unfallverletzten. Sie kann als besondere Kosten mit der Bezeichnung „COVID-19-Pauschale“ mit jeder regulären Behandlungsabrechnung nach § 64 Absatz 1 Ärztevertrag abgerechnet werden. Die Vergütungsregelung wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert.
Videosprechstunde
Vertragsärzte, beteiligte Ärzte sowie Psychotherapeuten können Unfallverletze per Videosprechstunde behandeln, um die Versorgung dieser Patienten sicherzustellen. Voraussetzung ist der Einsatz eines zugelassenen zertifizierten Videosystems. Für diese Arzt-Patienten-Kontakte kann die Nummer 1 UV-GOÄ abgerechnet werden, wobei eine entsprechende Kennzeichnung als Videobehandlung erfolgen muss. Auch Psychotherapeuten können entsprechend der Behandlungsziffern (P-Ziffern) Videosprechstunden abrechnen. Diese Sonderregelung wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert.