Vergütung für die RSV-Prophylaxe bei Säuglingen festgelegt

Zum 16. September wurde für die Respiratorischen Synzytial Virus – kurz RSV – ein neuer EBM Abschnitt 1.7.10 mit drei neuen GOP 01941, 01942 und 01943 aufgenommen.

Kinder- und Jugendmediziner sowie Hausärzte erhalten für die Aufklärung, Beratung und Injektion von Nirsevimab inklusive eines Zuschlags rund 13 Euro.

Die neuen Leistungen sind nur bei Neugeborenen und Säuglingen bis zum vollendeten ersten Lebensjahr berechnungsfähig,  sofern noch keine RSV-Prophylaxe nach der Geburt im Krankenhaus oder durch einen anderen Vertragsarzt durchgeführt wurde. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.

 

Die neuen Leistungen im Überblick

GOP 01941 (75 Punkte / 8,95 Euro): Prophylaxe gegen RSV

Die GOP beinhaltet die

  • Aufklärung und Beratung der Eltern bzw. der Personensorgeberechtigten des Neugeborenen oder Säuglings zu Sinn, Zweck und Ziel der RSV-Prophylaxe / hierzu gehören auch Informationen zum Wirkmechanismus eines monoklonalen Antikörpers – im Vergleich zu Impfstoffen
  • intramuskuläre Injektion des Wirkstoffs Nirsevimab

Die GOP ist berechnungsfähig

  • einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig
  • nur bei Versicherten bis zum vollendeten ersten Lebensjahr, sofern noch keine RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab in der RSV-Saison durchgeführt wurde
    Die Dokumentation der erfolgten RSV-Prophylaxe in den Unterlagen des Neugeborenen bzw. Säuglings, zum Beispiel im Impfausweis auf der Seite „Passive Immunisierung“, ist Bestandteil der GOP 01941.


GOP 01942 (34 Punkte / 4,06 Euro)

Zuschlag zur GOP 01941 für zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Injektion der RSV-Prophylaxe

  • einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig
  • GOP wird durch die Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt
  • GOP ist nicht berechnungsfähig, sofern Nirsevimab künftig als Sprechstundenbedarf bezogen werden kann

Hintergrund: Nirsevimab kann derzeit nur per Rezept (Muster 16 bzw. eRezept) verordnet werden und ist zunächst durch die Eltern zu besorgen (kein SSB). Entsprechend müssen Ärztinnen und Ärzte die Eltern zur Lagerung und gegebenenfalls erforderlichen Kühlung des verordneten Arzneimittels Nirsevimab informieren. Für die Injektion ist ein weiterer Termin erforderlich.

 

GOP 01943 (32 Punkte / 3,82 Euro)

Aufklärung und Beratung zur RSV-Prophylaxe ohne nachfolgende intramuskuläre Injektion

  • im Krankheitsfall berechnungsfähig
  • nur bei Versicherten bis zum vollendeten ersten Lebensjahr berechnungsfähig, sofern noch keine RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab in der RSV-Saison durchgeführt wurde

Weitere Hinweise:

  • Die GOP 01941 und 01943 sind aufgrund sich überschneidender Leistungsinhalte bei einem Versicherten im Laufe von vier Quartalen (unter Einschluss des aktuellen Quartals) nicht nebeneinander berechnungsfähig.
  • Zudem darf nur ein Vertragsarzt einmal die GOP 01943 im Laufe von vier Quartalen (unter Einschluss des aktuellen Quartals) abrechnen.
  • Die GOP 01943 ist auf zwei Jahre befristet. Sie kann bis 15. September 2026 abgerechnet werden.

STIKO empfiehlt RSV-Prophylaxe für alle Säuglinge

Die STIKO empfiehlt für alle Neugeborenen und Säuglinge zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch das RS-Virus eine Prophylaxe mit Nirsevimab. Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen den monoklonalen Antikörper möglichst im Herbst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt bekommen.

Aufklärungsblatt des Robert Koch Instituts

 

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