Zum 1. April 2020 wurde die GOP 32866 (82,00 Euro) in den EBM aufgenommen und zunächst außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen (MGV) vergütet. Die extrabudgetäre Vergütung war so lange vorgesehen, bis die Mengenentwicklung eine weitere extrabudgetäre Vergütung nicht erfordert.
Der Bewertungsausschuss hat die Mengenentwicklung überprüft und empfiehlt die Überführung der Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung.