Die Zusatzpauschalen für die Begleitleistungen nach Eingriff am rechten und linken Auge (GOP 06334 und 06335) bleiben unverändert. Sofern die Begleitleistungen nach einem beidseitigen Eingriff abgerechnet werden, erfolgt zukünftig ein Abschlag in Höhe von 15 Punkten auf die Bewertung vorgenommen.
Hier ein Überblick für die Punktwertabsenkung:
- GOP 31371 und 31372 bisher 1.683 Punkte / 189,61 Euro ab 01.01.2023 1.665 Punkte / 191,33 Euro
- GOP 31373 bisher 2.216 Punkte / 249,66 Euro ab 01.01.2023 2.175 Punkte / 249,94 Euro
- GOP 36371 und 36372 bisher 807 Punkte / 90,92 Euro ab 01.01.2023 778 Punkte / 89,40 Euro
- GOP 36373 bisher 1.065 Punkte / 119,99 Euro ab 01.01.2023 1.007 Punkte / 115,72 Euro
Hintergrund: Die GOP 31371 bis 31373 und 36371 bis 36373 für die Eingriffe am Auge sowie die GOP 06334 und 06335 für die Verlaufskontrolle nach Injektion wurden 2014 in den EBM aufgenommen. Gleichzeitig hatte der Bewertungsausschuss ein Punktzahlvolumen je intravitrealer Medikamenteneingabe inklusive Begleitleistungen in Höhe von 1.703 Punkten festgelegt und vereinbart, dass dieses alle zwei Jahre überprüft wird.
Die aktuelle Überprüfung hat ergeben, dass das Punktzahlvolumen überschritten wird. Deshalb müssen die GOP 31371/36371, 31372/36372 und 31373/36373 zum 1. Januar 2023 leicht abgesenkt werden.