Der PCR-Test bei Patienten mit COVID-19-Symptomen wird damit künftig nach der im EBM grundsätzlich geltenden Bewertung für direkte Erregernachweise mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik (NAT) vergütet.
Hintergrund der Anpassung ist die inzwischen normalisierte Versorgung mit Reagenzien. Zugleich wurde festgelegt, dass die Befundmitteilung innerhalb von 24 Stunden nach Materialeinsendung als Abrechnungsvoraussetzung ab April entfällt.