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Vergütung von Erstbefüllung einer ePA

Die vertragsärztliche Erstbefüllung einer elektronischen Patientenakte (ePA) wird weiterhin über die GOP 01648 (89 Punkte/10,23 Euro) vergütet. Diese war zunächst bis zum 31.12.2023 befristet. 

Die Leistung umfasst wie bisher das Befüllen der Akte mit Befunden, Arztbriefen und anderen Dokumenten, die für die Behandlung relevant sind.

Die Patientenbefragung ist weiterhin nicht Bestandteil der Leistung. Auch Vertragspsychotherapeuten können die Erstbefüllung vornehmen und die GOP 01648 abrechnen. 

Die Vergütung erfolgt weiterhin extrabudgetär.

Der Bewertungsausschuss wird spätestens zum 30. September 2024 prüfen, ob eine Anpassung der Leistung, insbesondere hinsichtlich der Bewertung, mit Wirkung zum 15. Januar 2025 erforderlich ist.