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Vergütung zur Ambulanten Komplexversorgung erfolgt extrabudgetär

Die Finanzierung zur ambulanten Komplexversorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen steht fest. Alle Leistungen des Abschnitts 37.5 EBM werden zunächst extrabudgetär vergütet. 

Außerdem erfolgt die Finanzierung der zusätzlichen Gesprächsleistungen nach den GOP 22220 und 23220 ab dem 16. Gespräch im Behandlungsfall ebenfalls zunächst extrabudgetär. 

Weitere Information zur ambulanten Komplexversorgung bei psychischen Erkrankungen erhalten Sie auf der KBV- Internetseite: www.kbv.de

 

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