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Verlängerung der Portopauschalen im Laborbereich

Die befristet eingeführten Zuschläge nach den GOP 01699 und GOP 12230 im Laborbereich bleiben bis zum 30. September 2024 bestehen. Ursprünglich sollten die Zuschläge nur bis zum 31. Dezember 2023 gezahlt werden.

Der Grund für die Verlängerung ist, dass die Beratungen zur Neuregelung der Transportkosten für Laborproben weiterhin noch andauern. Beide GOP werden von der KV Bremen automatisch in der Abrechnung zugesetzt.

 

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