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Verlängerung für Authentifizierungszuschlag Videosprechstunde

Die Befristung des Authentifizierungszuschlags für einen Videosprechstunde nach der GOP 01444 (10 Punkte/1,15 Euro) wird um ein Jahr verlängert, also bis zum 31. Dezember 2023. Ursprünglich war der Zuschlag bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Perspektivisch soll eine technische Authentifizierungslösung für die Videosprechstunde auf Basis von digitalen Versichertenidentitäten flächendeckend bereitstehen. Da diese digitalen Versichertenidentitäten den Versicherten derzeit noch nicht zur Verfügung stehen, ist der Authentifizierungszuschlag um ein weiteres Jahr verlängert worden.

Ab dem 1. Januar 2024 sollen digitale Identitäten den Versicherten in gleicher Weise wie die elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis dienen.

Eine Prüfung des Bewertungsausschusses, ob gegebenenfalls eine weitere Verlängerung der Befristung der GOP 01444 erforderlich ist, erfolgt bis zum 30. September 2023..

 

#Abrechnung / Honorar

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