Der Bewertungsausschuss wird bis zum 30. September 2024 prüfen, ob eine Überführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zum 1. Januar 2025 vorgenommen werden kann.
Der Bewertungsausschuss wird bis zum 30. September 2024 prüfen, ob eine Überführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zum 1. Januar 2025 vorgenommen werden kann.