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Verordnung medizinischer Rehabilitation weiterhin extrabudgetär vergütet

Die Verordnung medizinischer Rehabilitation nach der GOP 01611 wird weiterhin bis zum 31. Dezember 2024 extrabudgetär vergütet. Bislang war diese Regelung bis zum 31. Dezember 2023 befristet.

Der Bewertungsausschuss wird bis zum 30. September 2024 prüfen, ob eine Überführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zum 1. Januar 2025 vorgenommen werden kann.

 

#Abrechnung / Honorar