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Verordnung von Silberverbänden: Kassen stellen Prüfanträge

Bremer Krankenkassen haben jetzt in Einzelfällen erstmals Prüfanträge zur Verordnung silberhaltiger Verbandmittel gestellt. Begründet wurde dies mit der „Überschreitung der Anwendungsdauer“. Die KV Bremen rät ihren Mitgliedern, die eigene Verordnungspraxis bei Silberverbänden zu prüfen.

Den Prüfanträgen bei der Bremer Prüfungsstelle Ärzte/Krankenkassen liegen in allen Fällen erhebliche Verordnungskosten zu Grunde. Die Kassen gaben zudem in der Begründung der Anträge an, dass nach  vorliegenden Unterlagen“ ein Ulcus cruris venosum vorliegt, in anderen Fällen ein venöser Ulcus cruris (mixtum, arteriosum). Auf dieser Grundlage wird von den Kassen in allen Prüfanträgen bei der Prüfungsstelle unter anderem folgendes zur Begründung ausgeführt:

„Gemäß deutscher Leitlinie zur Behandlung venöser und gemischter Ulzera wird eine konsequente Kompressionsbehandlung empfohlen. In der Kurzversion der S3-Leitlinie – Lokaltherapie chronischer Wunden bei Patienten mit den Risiken periphere arterielle Verschlusskrankheit, Diabetes mellitus, chronische venöse Insuffizienz – wird ausgeführt, dass Silber in Hinblick auf in-vitro-Studien zwar wirksam gegen Bakterien sei, sich aber auch schädlich auf die Wundheilung auswirken könne.“

„Durch Co-Selektion kann Silber die Antibiotikaresistenz von Bakterien fördern, wenn Resistenzgene sowohl gegen Antibiotika als auch Silber zusammen in demselben Plasmid lokalisiert sind und zur Co-Selektion der mobilen genetischen Elemente führt. Daher  sollte die Anwendung silberhaltiger Verbandmittel zur Vermeidung von Resistenzen, wenn überhaupt, lediglich zeitlich begrenzt angewendet werden (häufig 14 Tage lt. Angaben der  Hersteller).“

„Valide Studien zur Wirksamkeit und Nutzenvergleich der verschiedenen Silberverbände liegen nicht vor. Weiterhin ist der Stellenwert von Silberverbänden bei der Behandlung von venösen, gemischten und diabetischen Ulzera nicht evidenz-basiert bzw. als Standard nicht etabliert.“

In der ersten Beratung der Prüfanträge wurde bekannt, dass alle behandelten Patienten Bewohner derselben Pflegeeinrichtung sind. Dieses Pflegeheim kooperierte in den betroffenen Quartalen mit einem dort jetzt nicht mehr tätigen Anbieter für Wundmanagement („Homecare-Unternehmen“).

Hintergrund: An die Stelle der früheren Budgetprüfung für Arznei- und Verbandmittel ist die Wirkstoffprüfung getreten. Daneben haben die Krankenkassen das Recht, in Einzelfällen Prüfanträge zu stellen („unzulässige Verordnungen“).

 

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