Zum 1. Januar 2025 wurden mit AOK Bremen/Bremerhaven und hkk folgende Änderungen im Modul ärztliche und psychotherapeutische Versorgung des Vertrages gem. § 140a SGB V vereinbart:
- Die Koordinations- und Managementvergütung inkl. der Durchführung einer Psychotherapiestunde (GOP 99149) wird auf 142,00 EUR angehoben.
- Leistungen der Koordinations- und Managementvergütung inkl. Durchführung Psychotherapiestunde können grundsätzlich auch als Videokonferenz durchgeführt werden (GOP 99149V)
Für die Durchführung als Videokonferenz gelten folgende Voraussetzungen:
- Es hat bereits ein persönlicher Erstkontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung stattgefunden.
- Es ist kein unmittelbarer persönlicher Kontakt aus therapeutischer Sicht erforderlich.
- Es sind ausschließlich die von der KBV zertifizierten Video-Systeme (https://www.kbv.de/media/sp/liste_zertifizierte-Videodienstanbieter.pdf) zu nutzen.
- Die technischen Anforderungen für die Praxis - insbesondere zur technischen Sicherheit und zum Datenschutz - gemäß Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte sind einzuhalten.
- Die Durchführung per Telefon ist nicht möglich.
- Mit der vereinbarten Vergütung sind alle Kosten abgegolten, es sind keine zusätzlichen Leistungen / Zuschläge abrechenbar.
- Ferner gelten die Vorschriften der jeweiligen Berufsordnungen, insbesondere der Sorgfaltspflichten.
Damit wurde der Forderung der DPtV (Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung, Landesgruppe Bremen) nach einer erhöhten Vergütung nachgekommen und darüber hinaus die Möglichkeit geschaffen, die Leistung im Videoformat anzubieten. Die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen Dr. Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans erklärten dazu: „Der Vertrag Psychische Gesundheit ist ein bundesweit einmaliges selektivvertragliches Modell zur Versorgung von psychisch Erkrankten. Die ambulante Versorgung bildet in diesem Modell die tragende Säule und die hohen Einschreibezahlen sprechen für sich. Die enge Einbindung der psychotherapeutischen und ärztlichen Mitglieder in die Vertragsgestaltung ermöglichte überhaupt erst diesen Erfolg.“ Die Landesvorsitzende der DPtV Dipl.-Psych. Amelie Thobaben ergänzte: „Wir haben damit in Bremen ein erweitertes Versorgungsangebot für Patient*innen mit akutem oder komplexem Behandlungsbedarf. Für die psychotherapeutischen Praxen ist es einfach zu organisieren. Praxen mit begrenztem Leistungsumfang (z.B. bei halben Versorgungsaufträgen oder Jobsharing) können zusätzliche Behandlungsangebote machen.“